AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TB Textilreinigung Burhardt GbR:

Zahlung

Der Besteller gibt bei Abgabe der Bestellung an, ob er per Lastschrifteinzug, bar oder gegen Rechnung zahlen möchte. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Warenanlieferung fällig und vom Besteller zu bezahlen. Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Kommt der Besteller durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit oder ansonsten mit Ablauf von dreißig Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, so kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Sollte nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden sein, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Falls eine Abbuchung vom Konto des Bestellers per Lastschrifteinzug aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, hat der Besteller dem Anbieter die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.

Kundenkarte

Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung von Guthaben auf TB-Kundenkarten. Der Kunde ist mit dieser Regelung beim Aufladen einer Kundenkarte einverstanden.

Aufrechnung

Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter nicht bestritten werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart. anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.